inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Nur Abholung möglich!
- Artikel-Nr.: EA2280
- Lagerbestand: 1 Stück auf Lager
Für Waffensammler und Sportschützen bieten wir Ihnen eines der seltensten und besten Gewehre an die jemals produziert worden sind. Dieses GARAND M1D Scharfschützengewehr konnten wir uns aus einem Arsenal sichern.
John C. Garand entwickelte das Gewehr welches 1932 als M1 Garand bekannt wurde, es wurde aber nie offiziell nach seinem Erfinder benannt, tatsächlich war es das United States Rifle .30 M1, unter Veteranen und Anwendern wurde es als das M1 GARAND Rifle bekannt.
Es war robust, zuverlässig und das erste halbautomatische Militärgewehr der Vereinigten Staaten das im Zweiten Weltkrieg und im Koreakrieg Anwendung fand, es wurde 1936 zum Standard-Dienstgewehr der U.S. Army, das SPRINGFIELD M1903 Repetiergewehr wurde somit vom M1 GARAND abgelöst und wurde von Springfield Armory, Winchester Harrington & Richardson, International Harvester und Beretta hergestellt.
Details/Angebotsumfang:
- GARAND M1D Scharfschützengewehr
- Absolut seltenes Sammlerstück
- Hersteller: SPRINGFIELD ARMORY
- Halbautomatischer Gasdrucklader mit Zylinderverschluss
- Laufzustand spiegelblank, Felder und Züge scharf, Bestzustand
- Kaliber .30-06
- Inklusive 8 Schuss Clip, Original WK2
- Höhen und Seitenverstellbare offene Visierung
- M84 Telescope Original, Seriennummer 4256
- ZF-Durchsicht einwandfrei, Absehen einwandfrei
- M1D-Montage, Original
- Lederschaftbacke, Original
- M2 Flash Hider Original Springfield Armory, Original
- Originaler Scharfschützenlauf
- Schaft und System nicht überarbeitet, Originalzustand
- Abzugsverhalten sucht seinesgleichen
- C.I.P. Neubeschuss
- Schusswaffe auf einwandfreie Funktion getestet
- KATEGORIE B / Erwerbsvoraussetzungen
- Sie sehen Originalfotos
Differenzbesteuerung nach §24 USTG
Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten.
Unsere Produktfotos und Artikelbeschreibungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weiterverwendung ohne unsere Zustimmung stellt eine Urheberrechtsverletzung laut § 86 UrhG. dar.